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HabE mal wie gewünscht die Bundesagentur angeschrieben und das erhalten:

Erfassungsbestätigung - Bundesnetzagentur

Vorgangsnummer 2021-03-12-0245

Sehr geehrter Herr Emmenegger,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Bundesnetzagentur wenden.

Ihr Schreiben/Ihre Nachricht ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen und ist unter der oben genannten Vorgangsnummer registriert. Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unseren Internetseiten, Sie können diese Informationen auch schriftlich anfordern.

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist eine zeitnahe Bearbeitung nicht in allen Fällen möglich. Im Falle einer Versorgungsunterbrechung im Zuge eines Anbieterwechsels wird Ihr Anliegen in der Regel innerhalb einer kurzen Frist bearbeitet. Im Übrigen beträgt die Bearbeitungsdauer je nach Sachgebiet in der Regel zwischen zwei bis sechs Wochen.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Sie Ihr Anliegen ggf. auch bei Ihrem Anbieter bereits detailliert geltend gemacht haben, so dass dieser den vollständigen aktuellen Sachverhalt kennt und somit der Sache schnellstmöglich nachgehen kann (z. B. im Falle einer Störung Ihres Anschlusses). Bei Rechnungsfragen beachten Sie bitte insbesondere die in Ihrer Rechnung genannte Beanstandungsfrist von acht Wochen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, Beanstandungen gegenüber den Anbietern mittels Einwurfeinschreibens geltend zu machen.

Die Bundesnetzagentur prüft in allen Fällen, ob seitens der Bundesnetzagentur bezüglich des konkreten Anliegens Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Beispielsweise ist dies bei mehrtägigen Versorgungsunterbrechungen im Zusammenhang mit einem Anbieterwechsel regelmäßig der Fall. Dabei prüft die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Aufsichts- und Kontrollbefugnisse insbesondere, ob die Anbieter möglicherweise gegen telekommunikationsrechtliche Kundenschutzbestimmungen verstoßen.

Bestehen offenkundig keine Eingriffs- oder Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Bundesnetzagentur, erhalten Sie möglicherweise keine weitere Antwort.

Ergibt die Prüfung Ihrer Anfrage, dass Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, bittet die Bundesnetzagentur auf der Grundlage Ihrer Einwilligung die beteiligten Unternehmen in der Regel zunächst um eine Stellungnahme (in der Regel per unverschlüsselter E-Mail). Ihr Anbieter wird sich dann möglicherweise nochmals direkt an Sie wenden, um Ihr Anliegen zu klären. Bitte vergewissern Sie sich ggf. durch eine direkte Nachfrage bei Ihrem Anbieter, ob eine Mitteilung, wie zum Beispiel die Ankündigung eines Technikertermins, tatsächlich von Ihrem Anbieter stammt.

Bitte beachten Sie, dass die Bundesnetzagentur nicht befugt ist, vertragliche Verhältnisse zivilrechtlich zu prüfen (z. B. die Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses). Die Bundesnetzagentur verfügt gegenüber den Anbietern auch nicht über ein generelles Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im kundenbezogenen Einzelfall.

Die Bundesnetzagentur greift grundsätzlich nicht ein, um etwaige vermögensrechtliche Ansprüche (Geldansprüche wie bspw. Schadensersatz) durchzusetzen bzw. abzuwehren. Vielmehr müssen Verbraucher etwaige Ansprüche selbst durchsetzen, ggf. mit der Hilfe der Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts. Die Verbraucherzentralen bieten bundesweit in vielen Orten eine persönliche Beratung an.

In bestimmten Fällen kann bei der Bundesnetzagentur eine Streitbeilegung beantragt werden (Schlichtungsverfahren). Hier kann im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens ggf. eine gütliche Einigung erreicht werden. Das Verfahren erfordert neben Ihrem Antrag insbesondere auch die Teilnahmebereitschaft des jeweiligen Anbieters am konkreten Verfahren. Über den Anwendungsbereich, über die Voraussetzungen sowie über den Ablauf des Verfahrens können Sie sich auf unseren Internetseiten informieren. Sie können diese Informationen auch schriftlich anfordern.

Sollte sich Ihr Anliegen zwischenzeitlich erledigt haben, wären wir Ihnen für eine kurze Mitteilung dankbar.

Bei Nachfragen oder bei Verständnisproblemen nutzen Sie bitte das Nachtragsformular auf unserer Internetseite: https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK

Mit freundlichen Grüßen

Referat 216
Universaldienst, Öffentliche Angelegenheiten, Verbraucherfragen, Schlichtungsstelle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
Telefon: 030 22480-500
Internet: http://www.bundesnetzagentur.de

12.03.2021

Datenschutzhinweis:
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personen-bezogenen Daten in der Bundesnetzagentur können Sie der Datenschutzerklärung auf https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz entnehmen. Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann Ihnen diese auch in Textform übermittelt werden.


Was soll ich jetzt damit machen?

2 Antworten

Support
Antwort von
serienstream.biz Team

Hallo Orky01,

:thumbsup: / Like ansonsten einfach mal beim Internetprovider nachfragen, ob man nicht ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kann. (die Nachfrage reicht)

Liebe Grüße Party!
Support

User FamilyandFriends, Profilbild
Antwort von FamilyandFriends

hallo erstmal,
aus meinem rechtswissen solltest du deinem anbieter eine beschwerde zukommen lassen(falls noch nicht geschehen), dann wirds wohl darauf raus laufen das du ein auserordentliches kündigungsrecht bekommst oder klagen darfst......die behörde verwarnd derweil die anbieter.
die werden aber niemals ne seite freigeben die die meisten ihrer eigenen bezahlplatformen "untergräbt" , weil die die blockierenden zufälligerweise auch mit den größten bezahlanbietern verknüpft sind.......eigentlich machts da nur die masse>>>>masse an kündigungen<<